Wie funktioniert die Elternmitwirkung am HBG?

„Lehrer/innen, Eltern und Schüler/innen wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule.“ – so ist die Mitwirkung an Schulen in NRW grundsätzlich geregelt (§ 62 Abs 1 SchulG vom 15.02.2005, zuletzt geändert am 24.06.2008).


Die Erkenntnisse der sechsjährigen, landesweiten Erprobung „Selbständige Schule“, an der das HBG mit großem Erfolg teilgenommen hat, werden ab dem Schuljahr 2008/2009 in allen Schulen NRW´s umgesetzt. Am HBG ändert sich daher wenig – im Gegenteil: die äußerst positive Mitwirkung der Eltern und Schüler/innen wird unverändert fortgesetzt.

Die Elternschaft am HBG hat daher weiterhin die Möglichkeit, in den offiziellen, für alle Schulen verbindlichen Gremien und in den nach Bedarf eingerichteten, zusätzlichen Institutionen mitzuwirken und somit die Unterrichts- und Erziehungsarbeit am HBG entscheidend mitzuprägen.

Klassenpflegschaft/Jahrgangsstufenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern/innen und  Schülern/innen. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Die Eltern der Schüler/innen der Klasse sind automatisch Mitglieder der Klassenpflegschaft. Sie haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme. An den Sitzungen nehmen die Klassenleitung und die Klassensprecher (ab Klasse 7) mit beratender Stimme teil. In der 1. Sitzung eines Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Der/Die Vorsitzende ist Vertreter der Klasse in der Schulpflegschaft.
Diese Regelungen gelten für die Jahrgangsstufen entsprechend. 

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten.

Ihre stimmberechtigten Mitglieder sind die Pflegschaftsvorsitzenden der Klassen-/ Jahrgangsstufen. Deren Stellvertreter/innen können, der/die Schulleiter/in sowie zwei vom Schülerrat gewählte Schüler/innen (ab Klasse 7) sollen beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt zu Beginn eines Schuljahres eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertreter/innen sowie Vertreter und Stellvertreter für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Darüber hinaus wirken Eltern in verschiedenen Arbeitskreisen mit.
 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Mitglieder der Schulkonferenz am HBG sind der/die Schulleiter/in sowie die gewählte Vertretung der Lehrer/innen (10 Mitglieder), Eltern (5 Mitglieder), Schüler/innen (5 Mitglieder). Der/Die Schulleiter/in führt den Vorsitz in der Schulkonferenz und hat kein Stimmrecht, entscheidet aber bei Stimmengleichheit.
Die Schulkonferenz des HBG hat für besondere Aufgabengebiete folgende Teilkonferenzen eingerichtet:
1.    Steuergruppe
2.    Eilausschuss
3.    Etatkonferenz
4.    Einstellungsgespräche
5.    Disziplinarausschuss
6.    Küchenausschuss 

Fachkonferenzen

Für jedes Fach ist eine Fachkonferenz eingerichtet. Sie berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.

Mitglieder der Fachkonferenz sind die jeweiligen Fachlehrer/innen (aus deren Mitte ein/e Vorsitzende/r gewählt wird) sowie je zwei Vertreter/innen der Eltern- und Schülerschaft. 

Arbeitskreise

Die Elternschaft beteiligt sich in folgenden Arbeitskreisen (AK):
1.    AK Schulpflegschaft
2.    AK Tag der offenen Tür
3.    AK Öffentlichkeitsarbeit
4.    Stadtschulpflegschaft
5.    Landeselternschaft
6.    HBG-Projektwoche
7.    Projektarbeit Stufe 5 und 7